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Mit einem Elektro-Mobil geht das Leben einfach weiter

Lübbecke -

Mit einem Elektro-Mobil können Sie sich unabhängig frei bewegen:

Angesprochen auf die Geschwindigkeit, breitet sich ein verschmitztes Lächeln auf dem Gesicht der rüstigen Seniorin aus. „Ja, ich bin schon mal recht flott unterwegs. Ich liebe es, mir die frische Luft um die Nase wehen zu lassen!“

Das Rausgehen in die Natur, frische Luft genießen und den Vogelgesang hören war für sie jahrelang kaum noch möglich gewesen. Mit ihren rheumatischen Beschwerden und der Osteoporose kam sie maximal bis auf die Terrasse.

Jetzt genießt sie den Frühling wieder in vollen Zügen mit Hilfe ihres Elektromobils. „Mein Hausarzt sprach mich darauf an, ich bin ihm sehr dankbar dafür“, erzählt die 73-Jährige mit leuchtenden Augen. „Er stellte mir eine Verordnung für das Elektromobil aus, ich fuhr mit Hilfe meiner Enkelin zum Sanitätshaus Reha Shop, habe mir die Mobile angeschaut und war ganz erstaunt, wie praktisch, wendig und trotzdem leicht und unkompliziert diese Geräte zu bedienen sind. Dabei fahre ich seit über zehn Jahren kein Auto mehr.“

Je nach Diagnose und Beschwerden übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil in Standardausführung mit 6 km/h Geschwindigkeit als Leihgerät für 4 bis 5 Jahre – je nach Krankenkasse. „Und ich musste nur die gesetzlichen 10 Euro dazuzahlen!“, freut sich die ältere Dame  und schaut auf ihre Uhr. Sie habe gleich noch eine Verabredung mit ihrer Freundin in ihrem Lieblingscafé. „Dadurch, dass sich der Sitz in alle Richtungen verstellen lässt, kann ich seitlich an den Tisch ranfahren und ganz bequem mein Kuchenstück essen, ohne dass ich aus dem Elektromobil aussteigen muss.“ Na dann guten Appetit!

Elektro-Mobil

Mit einem Elektro-Mobil können Sie sich unabhängig frei bewegen: zum Einkaufen, zu Freunden oder zum Ausflug mit der Familie. Es macht mobil für die Aktivitäten, die Ihnen wichtig sind. Es ist einfach zu bedienen, robust, sicher, langlebig und sparsam.

Elektro-Mobile fallen unter die gesetzliche Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Sie dürfen überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (§24 Abs. 2, StVO), ansonsten auf der Straße. Es besteht keine Helmpflicht.

Bewahren Sie sich Ihre Selbstständigkeit, nehmen Sie sich die Freiheit, aktiv am Leben teilzunehmen - für sich und Ihre Familie.

Mehr zum Angebot des Sanitätshauses Reha Shop finden Sie hier

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