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Kreis Minden-Lübbecke überschreitet Inzidenzstufe

Minden-Lübbecke -

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat gestern formal bestätigt, dass der Kreis Minden-Lübbecke ab Freitag, 23. Juli, wieder in die Inzidenzstufe 1 fällt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat gestern formal bestätigt, dass der Kreis Minden-Lübbecke ab Freitag, 23. Juli, wieder in die Inzidenzstufe 1 fällt. Zuvor war die Wocheninzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen höher als 10, so dass am übernächsten Tag – also diesem Freitag – wieder die Regeln der Inzidenzstufe 1 gelten.

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mmg

In Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen mit einer Inzidenz zwischen 10 und 35 gelten unter anderem folgende Regeln:

- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

- Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen für 30 und außen für 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Testpflicht gestattet.

- Kultur: Innen- und Außenveranstaltungen sowie Vorstellungen in Opern, Kinos, und Theatern sind für bis zu 1.000 Personen mit Test (und Sitzplan) erlaubt.

- Sport: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test erlaubt, außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test

- Freizeit: keine Testpflicht in Freibädern, in Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test

- Einzelhandel: Die Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte entfällt.

- Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen dürfen draußen mit bis zu 250 Personen ohne Test und innen mit bis zu 100 Personen mit Test stattfinden; Partys sind mit bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit erlaubt.

- Gastronomie: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter dem Wert von 35 liegt, entfällt die Testpflicht für die Innengastronomie.

- Beherbergung: Die Kapazitätsbegrenzung bei Busreisen entfällt, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.

Es gelten eine Reihe von Ausnahmen für immunisierte Personen – das sind entweder vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Symptome. Wenn ein negativer Test Voraussetzung für eine Teilnahme ist, benötigen Geimpfte und Genesene statt des Testnachweises einen Nachweis über ihren Impfschutz. Wenn für eine Veranstaltung eine bestimmte Begrenzung der Personenzahl gilt, werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt – es sei denn, es geht um eine Begrenzung der räumlichen Kapazität. So soll weiterhin vermieden werden, dass zu viele Personen auf engem Raum zusammenkommen.

Weiterhin gilt auch die Testpflicht für Arbeitnehmer nach Urlaub: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

„Wir bedauern sehr, dass die Fallzahlen im Kreis Minden-Lübbecke – wie fast überall – inzwischen wieder steigen“, sagt die Leiterin des Krisenstabes, Kreisdirektorin Cornelia Schöder. Die Entwicklung hatte sich bereits zu Beginn der Sommerferien abgezeichnet. Schon hier gab es eine Reihe von Neuinfektionen, die auf Reiserückkehrende zurückzuführen waren. Dieser Trend setzt sich nun fort.

„Wir weisen nochmals darauf hin, dass es weiter wichtig ist, sich an die bekannten Regeln zu halten: Abstand halten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen bei größeren Menschenansammlungen, lieber einmal öfter zum Testen gehen“, betont die Krisenstabsleiterin. „Urlaubsrückkehrer schützen sich und ihr Umfeld, wenn sie sich fünf Tage nach Rückkehr testen lassen. Wer noch nicht geimpft ist, kann gerne eins der aktuellen Impfangebote unseres mobilen Impfteams wahrnehmen oder einfach ohne Termin zu den neuen Öffnungszeiten in unser Impfzentrum in Unterlübbe kommen.“

Alle detaillierten Informationen und weitere Regelungen sind der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-15_coronabetrvo_ab_16.07.2021_lesefassung.pdf

Auch auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst: https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/Informationen-zum-Coronavirus.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)