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Krankenhaus Rahden wird Teil des Wesling-Klinikums

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Krankenhaus Rahden MKK

Der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken hat in seiner aktuellen Sitzung die Übertragung der Leitungsverantwortung des Krankenhausstandorts Rahden (Foto oben, 70 Betten) an das Johannes Wesling Klinikum Minden (910 Betten) bestätigt. Bereits im Februar 2019 hatte das Gremium dazu einen Grundsatzbeschluss gefasst. Nachdem nun der Feststellungsbescheid des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vorliegt, konnte nun der endgültige Beschluss gefasst werden. Die Änderung tritt zum 1. Februar 2020 in Kraft. 

Unmittelbare Auswirkungen auf die medizinische Versorgung hat die Maßnahme nicht. Das derzeitige medizinische Leistungsangebot aus Innerer Medizin, Allgemein- und Unfallchirurgie, Anästhesie sowie der Zentralen Notaufnahme wird erhalten. Außerdem sind punktuelle zusätzliche stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote in Planung. Für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Krankenhausstandort Rahden ändert sich bis auf die organisatorische Zuordnung nichts. Im Januar 2020 wird es eine Infoveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, auf der die Pläne im Detail vorgestellt werden. Außerdem ist eine öffentliche Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger geplant. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.   

„Das ist aus Sicht des Verwaltungsrates eine gute Nachricht für den Erhalt des Krankenhauses Rahden“, sagt Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Ralf Niermann. „Ich danke den Mitarbeitenden des Johannes Wesling Klinikums, dass sie in Zukunft den Standort Rahden mit einbinden werden.“ 

„Der Verwaltungsrat hat einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung in Rahden und Umgebung unternommen. Der Wunsch der Bevölkerung nach einem Erhalt des Krankenhausstandorts Rahden ist unter den derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine große Herausforderung. Um diese zu meistern, haben wir mit der Zusammenlegung des Johannes Wesling Klinikums mit dem Krankenhaus Rahden nun das aus meiner Sicht richtige Instrument. Im Zusammenspiel zwischen einem großen Universitätsklinikum und einem kleinen Standort können Synergieeffekte besser genutzt werden. Auch wird die Personalsuche mit einem Universitätsklinikum im Rücken deutlich einfacher“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Olaf Bornemeier.

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Das bisherige Krankenhaus Lübbecke-Rahden wird ab Februar wieder „Krankenhaus Lübbecke“ heißen und nur den Standort in Lübbecke mit 289 Betten sowie das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit mit 170 stationären Betten beinhalten.  Der Krankenhausstandort Rahden wird künftig „Krankenhaus Rahden“ heißen. „Mit der Wahl des Namens haben wir bewusst an die Zeit angeknüpft, als der Krankenhausstandort Rahden noch eigenständig war. Die Namenswahl ist aber mehr als ein Zeichen. Als künftiger Geschäftsführer beider Häuser will ich den Krankenhausstandort Rahden zu einem eigenständigen Gesundheitsstandort entwickeln“, sagt der Geschäftsführer des Johannes Wesling Klinikums Minden, Mario Bahmann.    

Die Leitung des Krankenhausstandorts Rahden wird zum 1. Februar 2020 an die Betriebsleitung des Johannes Wesling Klinikums übertragen. Verantwortlich für die medizinische Versorgung sind dann Professor Dr. Berthold Gerdes, Direktor der Klinik für Allgemeinchirurgie, Viszeral-, Thorax- und Endokrine Chirurgie, für die Allgemeinchirurgie, Professor Dr. Johannes Zeichen, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und spezielle Unfallchirurgie, für die Unfallchirurgie, Professor Dr. Bernd Bachmann-Mennenga, Direktor des Universitätsinstituts für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin, für die Anästhesie sowie für die Innere Medizin die drei Direktoren Professor Dr. Heinz-Jürgen Lakomek (Geriatrie), Professor Dr. Carsten Gartung (Gastroenterologie) und Privatdozent Dr. Marcus Wiemer (Kardiologie). Die Verantwortung für die Pflege übernimmt Pflegedirektor Bernd Mühlenbruch.
(Text und Foto: Mühlenkreiskliniken AöR)