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IHK: Konjunktur verbietet höhere Steuerhebesätze

Minden-Lübbecke -

„Wir sprechen uns vehement gegen Erhöhungen der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in Minden-Lübbecke aus“, sagte Maresa Harting-Hertz, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) angesichts der anstehenden Beratungen in den Stadt- und Gemeinderäten für die Haushaltspläne des Jahres 2020. Die aktuelle konjunkturelle Situation würde dies nicht zulassen.

Seit einigen Monaten habe sich die Konjunktur nach rund acht guten Jahren deutlich abgekühlt. Die Gründe lägen in generell nachlassenden Erwartungen beim Wachstum der Weltwirtschaft sowie in diversen Handelskonflikten und beispielsweise den unkalkulierbaren Risiken des vielleicht bevorstehenden Brexits. Die Unternehmen in Minden-Lübbecke seien davon sehr unterschiedlich betroffen. Verschiedene Städte und Gemeinden müssten deshalb mit nachlassenden Gewerbesteuereinnahmen rechnen. Dies und höhere Zahlungen der Kommunen an den Kreis wegen seiner geplanten Erhöhung der Kreisumlage dürften nicht zu höheren Hebesätzen für Gewerbesteuer und Grundsteuer B führen.

Erste und teilweise vielleicht auch bisher nur interne Überlegungen in den Rathäusern hierzu müssten unbedingt wieder verworfen werden. Positiv sei die Stadt Rahden, die nicht über eine Erhöhung der Grundsteuer B nachdenke. Harting-Hertz: „Den Unternehmen dürfen jetzt in der schwieriger werdenden konjunkturellen Phase keine zusätzlichen Mittel entzogen werden. Die Betriebe benötigen verstärkt Geld für die Erschließung neuer Vertriebswege und für innerbetriebliche Maßnahmen“. Dazu würden beispielsweise Innovationen, Kostensenkungen sowie etwa Produktverbesserungen zählen.

Die Kommunen hätten in den vergangenen Jahren die haushaltstechnische „Verschnaufpause“ mit hohen Steuereinnahmen gut für die Aufstockung ihrer Rücklagen und für die Straffung der Haushalte nutzen können. Die IHK habe immer wieder auf ein mögliches Nachlassen der Konjunktur und auf frühzeitige und notwendige Maßnahmen in den Städten und Gemeinden hingewiesen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Herausgabe der „IHK-Lageberichte für den Kreis Minden-Lübbecke“ und bei der halbjährlichen Präsentation der IHK-Konjunkturumfrageergebnisse. 

Planungen des Kreises Minden-Lübbecke sehen eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage zum Jahr 2020 um 1,79 Prozentpunkte auf 38,61 Prozent und zum Jahr 2021 um 0,56 Prozentpunkte auf 39,17 Prozent vor. Die differenzierte Kreisumlage (für Kommunen ohne eigenes Jugendamt, also ohne Minden, Bad Oeynhausen und Porta Westfalica) solle zum Jahr 2020 um 0,93 Prozentpunkte von 16,12 Prozent auf 17,05 Prozent angehoben werden. Der Kreis möchte einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 aufstellen. 

Der Kämmerer der Stadt Minden schlägt deshalb für das Jahr 2020 eine Erhöhung der Grundsteuer B von jetzt 460 auf 570 vor. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Sie wird also nicht nur von Eigentümern von Wohnhäusern bezahlt, sondern auch von den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft. Vor allem aufgrund nachlassender Gewerbesteuereinnahmen hatte die Stärkungspaktkommune Stadt Minden Anfang September eine Haushaltssperre erlassen.

Gegen eine Anhebung der allgemeinen Kreisumlage haben sich kreisangehörige Städte und Gemeinden ausgesprochen, beispielsweise die Stadt Espelkamp, die Stadt Minden, die Stadt Petershagen, die Stadt Preußisch Oldendorf, die Stadt Rahden und die Gemeinde Stemwede.
(Text: Karl-Ernst Hunting – IHK-Zweigstelle Minden)