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Hinweise zum „Corona“-Soforthilfeprogramm

Lübbecke -

Die Anträge auf Auszahlung des Zuschusses aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes NRW können ab sofort unter

www.wirtschaft.nrw/corona

elektronisch gestellt werden. Aufgrund der großen Nachfrage muss hier sicherlich ein wenig Geduld mitgebracht werden. Da es sich hierbei um eine eidesstattliche Versicherung des Unternehmers handelt, müssen die Anträge von den Betrieben direkt gestellt werden.

Auf der Internetseite www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie auch alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses sowie eine FAQ-Liste.

Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte und per Post versendete Anträge nicht zulässig sind!

Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberater, Ihre Hausbank oder andere Partner, mit denen Sie sonst auch zusammenarbeiten. 

Die zuständige Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hat eine Hotline zum Soforthilfefonds für Soloselbstständige und Betriebe bis 50 Mitarbeiter eingerichtet: 0521-554450. Sie ist am 27. März 2020, 9–18 Uhr, aktiv geschaltet und auch am Samstag, 28. März 2020, 10–15 Uhr, erreichbar.
(Text: Peter Schmüser – Lübbecke Marketing)