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Grabstein-Kontrolle und Heckenschnitt

Lübbecke -

Die Stadt Lübbecke weist darauf hin, dass ab dem 6. Juli 2020 die alljährlich durchzuführende Standfestigkeitsprüfung der stehenden Grabmale auf dem Städtischen Friedhof Lübbecke durch ein Fachunternehmen erfolgen wird. Wegen der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt zur regelmäßigen Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen verpflichtet, um Sach- und Personenschäden durch umstürzende Grabsteine zu verhindern. Grabmale, die sich bei der Prüfung als nicht standsicher erweisen, werden mit einem gelben Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der so markierten Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung anschließend schriftlich zur Behebung der Mängel aufgefordert.

Außerdem macht die Stadt darauf aufmerksam, dass der Friedhofsgärtner ab dem 3. August 2020 damit beginnt, die Hecken zu schneiden, die als Grabeinfassungen auf dem Städtischen Friedhof Lübbecke gepflanzt worden sind. Alle Nutzer, die ihre Hecken selbst schneiden möchten, werden gebeten, dieses an der Grabstätte eindeutig kenntlich zu machen.
(Text: Roland Kelle - Stadt Lübbecke)