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Geflügelpest in Pr. Oldendorf bestätigt

Minden-Lübbecke -

Update des Kreises vom 6.3.2021: Geflügelpest in Preußisch Oldendorf bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 auf einem Betrieb in Preußisch Oldendorf als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) bestätigt. Damit ist nun offiziell, dass es sich um einen Fall von Geflügelpest handelt. Der Kreis Minden-Lübbecke hat daraufhin rund um den betreffenden Betrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, in denen weitgehende Beschränkungen gelten.

Zusätzlich zum Ausbruch in Preußisch Oldendorf ist auch im Kreis Diepholz unweit der Kreisgrenze zu Minden-Lübbecke ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt worden. Der Sperrbezirk und das Überwachungsgebiet rund um den Betrieb in Lemförde betreffen auch Teile des Kreises Minden-Lübbecke.

Im Sperrbezirk und in der Beobachtungszone gelten identische Auflagen, im Sperrbezirk sind sie allerdings deutlich umfangreicher. Es gilt grundsätzlich ein Transportverbot für Geflügel. Das gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Betrieben in diesen Zonen.

Zudem gibt es zahlreiche Hygieneauflagen für die Tierhaltungen. Für die Tierhalter in beiden Zonen gilt darüber hinaus, dass sie ihre aktuellen Tierbestandszahlen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke zu melden haben. Sämtliche neuen Regelungen sind den Allgemeinverfügungen des Kreises Minden-Lübbecke vom 6. März zu entnehmen. Diese sind in der Online-Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes zu finden: https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3638_1.PDF?1615039153.

Die bereits per Allgemeinverfügung für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke verfügte Aufstallpflicht behält weiterhin ihre Gültigkeit. (Text: Florian Hemann - Kreis Minden-Lübbecke)


Update des Kreises vom 5.3.2021: Verdacht auf Geflügelpest: Überwachungszone wird eingerichtet

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat um den Pr. Oldendorfer Betrieb, der vom Geflügelpestverdacht betroffen ist, eine Überwachungszone eingerichtet. Die Allgemeinverfügung gilt ab

Samstag, 6. März 2021, um 0:00 Uhr.

Die Überwachungszone dient dazu, die Zeit bis zum Eintreffen der Untersuchungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Institutes, die den Ausbruch der Influenza A als hochpathogene aviäre Influenza bestätigen müssen, zu überbrücken. Erst dann kann der Kreis Minden-Lübbecke seinerseits ein Sperr-und Beobachtungsgebiet um den Geflügelpestausbruch einrichten. In der Zwischenzeit sollen beschränkende Maßnahmen in der Überwachungszone eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Sämtliche Auflagen sind der Allgemeinverfügung im amtlichen Kreisblatt zu entnehmen. Dieses ist auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke zu finden: https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3637_1.PDF?1614951486.

Die vom LANUV festgelegte Überwachungszone umfasst Teile von Pr. Oldendorf, Espelkamp, Lübbecke und Stemwede. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Beschreibung der Gebietskulisse, die ebenfalls dem Amtsblatt zu entnehmen ist. (Text: Florian Hemann – Kreis Minden-Lübbecke)

Update des Kreises vom 4.3.2021: Geflügelpest-Verdacht: Putenbetrieb betroffen

Im Kreis Minden-Lübbecke besteht der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Das Untersuchungsamt in Detmold hat den Nachweis des Virus (Influenza-Virus) bestätigt. Betroffen ist ein Putenhaltungsbetrieb im Altkreis Lübbecke. Das Veterinäramt des Kreises hat aufgrund des dringenden Seuchenverdachts und auch aus Tierschutzgründen die sofortige Räumung des Betriebes und weitere notwendige Maßnahmen veranlasst.

Nachdem der Tierhalthaltungsbetrieb den Erkrankungsverdacht, alarmiert durch erhöhte Tierverluste, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises gemeldet hatte, wurde der Bestand am Dienstagnachmittag durch einen amtlichen Tierarzt untersucht und beprobt. Da das Influenza-Virus nachgewiesen wurde, nahm der Kreis Minden-Lübbecke umgehend Kontakt mit dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf, um den Verdacht zu melden und die weitere Vorgehensweise abzustimmen

Ein Ausbruch der Geflügelpest gilt erst dann als festgestellt, wenn eine weitere Untersuchung der Proben durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Referenzlabor für Geflügelpest, vorliegt. Mit den Ergebnissen wird nicht vor Freitag gerechnet. Sollte der Befund bestätigt werden, handelt es sich um den dritten Ausbruch in Nutzgeflügelbeständen in NRW in kurzer Zeit. In dem Fall wird das Veterinäramt des Kreises einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den Seuchenbetrieb einrichten. In diesem Gebiet sind von jedem Geflügelhalter Einschränkungen bezüglich des Tierverkehrs sowie der Abgabe von Produkten, die vom Geflügel stammen, zu beachten.

Bis zur Einrichtung eines Sperrbezirkes bzw. Beobachtungsgebietes wird vom LANUV eine sogenannte Überwachungszone eingerichtet, in der ebenfalls schon Einschränkungen bestehen, um die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, bis das endgültige Ergebnis aus dem FLI vorliegt.

Nähere Informationen können auf der Internetseite des Kreises www.minden-luebbecke.de im Bereich „Tiere und Lebensmittel“ abgerufen werden. (Text: Florian Hemann - Kreis Minden-Lübbecke)


Information des Kreises Minden-Lübbecke vom 3. März 2021

In Deutschland sind seit dem 30. Oktober 2020 mehrere Fälle von Aviärer Influenza, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen aufgetreten. Jetzt ist in Nutzgeflügelbeständen in Paderborn und Gütersloh der Verdacht eines Geflügelpestausbruchs festgestellt worden. Auch im Kreis Minden-Lübbecke befindet sich aktuell ein Verdachtsfall in der Prüfung.

Um die weitere Verbreitung der Geflügelpest zu stoppen, wird auf Weisung des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in ganz Ostwestfalen die Aufstallpflicht für alle Geflügelbestände angeordnet. Hierzu hat das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Donnerstag, 4. März 2021, gilt.

Dann müssen alle Personen, die Geflügel draußen halten (auch Hobbyhalter), ihre Tiere aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, damit Wildvögel nicht eindringen können. Alle Geflügelhalter sollten ihre Tiere jetzt besonders aufmerksam beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten; liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Vogelgrippe-Virus. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt wie in der Geflügelhaltung sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.

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Der Ausbruch der Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Lebensmittelindustrie haben. Vor diesem Hintergrund sind Geflügelhalter verpflichtet, ab sofort eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen strikt zu beachten. Dabei ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel, auch indirekt, zu vermeiden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Es sollten Aufzeichnungen über Personen geführt werden, die Kontakt zum Geflügel, den Stallungen oder Vorratslagern für Futter haben. Der Zutritt zu den Stallungen hat nur in Schutzkleidung zu erfolgen. Es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufzustellen. Herkunft und Verbleib von Zu- und Verkäufen sind lückenlos zu dokumentieren.
Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.

Weitere Informationen zum Thema, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Geflügel“: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Geflügel.
(Text: Florian Hemann - Kreis Minden-Lübbecke)