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Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis

Minden-Lübbecke -

klimaschutz@minden-luebbecke.de

Ob der Sommer besonders heiß wird oder die Regengüsse besonders stark – eine Dach- oder Fassadenbegrünung bietet Schutz und sieht gut aus. Der Kreis Minden-Lübbecke hat im Mai aus den Mitteln des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW ein Förderprogramm zur Begrünung von Dächern und Fassaden für Gebäudeeigentümer im Kreisgebiet aufgestellt und jetzt zusätzlich die Möglichkeit eingerichtet, die Anträge online zu stellen.

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mmg

Mithilfe des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Minden-Lübbecke das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis in Höhe von 300.000,- Euro für Eigentümer von privat und gewerblich genutzten Immobilien auf. Gebäudeeigentümer können im Rahmen des Förderprogrammes einen Antrag bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke stellen.

Grüne Dächer und Fassaden haben einen kühlenden Effekt – draußen und drinnen. Zusätzlich puffern die Begrünungssysteme Starkniederschläge ab, sorgen für verbesserte Luftqualität und können, bei artenreicher Bepflanzung mit heimischen Arten, zur biologischen Vielfalt beitragen. Das kreisweite Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis bietet Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit eines finanziellen Zuschusses für diese nachhaltige Maßnahme.

Der Kreis Minden-Lübbecke sorgt dafür, dass die Zuwendungen des Landes NRW an Gebäudeeigentümer weitergeleitet werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben - das sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installationen durch Fachpersonal. Bei der Begrünung von Dächern muss der Schichtaufbau mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 5-15 cm Substratauflage entsprechen. Bei privat genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt die Fördersumme pro Objekt maximal 2.500 Euro. Die Fördersumme bei gewerblich genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt maximal 10.000 Euro.

Anträge können seit Juni 2021 gestellt werden. Informationen zum Antragsverfahren gibt es auf den Klimaschutzseiten der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter dem Reiter „Projekte“.

Hier geht es direkt zum Online-Antrag: https://formulare-owl.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60e3f7a78dc8825013f67d1e

Allgemeine Fragen können Sie an klimaschutz@minden-luebbecke.de richten.

(Quelle und Foto: Kreis Minden-Lübbecke)