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Covid-19: strengere Klinikbesuch-Regelung

Minden-Lübbecke -

Wegen der steigenden Covid-19-Infektionszahlen ändert sich die Besucherregelung für das Johannes Wesling Klinikum Minden. Ab diesem

Samstag, 17. Oktober 2020

ist pro Patient nur noch eine Besuchsperson zulässig. In der Regel wird diese vom Patienten bei der Aufnahme angegeben. Die benannte Vertrauensperson darf den Patienten pro Tag für eine Stunde besuchen. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr.

Vor Betreten des Klinikums muss sich die Besuchsperson registrieren und einem Gesundheitsscreening unterziehen. Zudem wird mit einem kontaktlosen Fiebermessgerät die Köpertemperatur gemessen, um eine Infektion bestmöglich auszuschließen. Weiterhin muss während der gesamten Besuchszeit ein sauberer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine frische Maske wird von den Mühlenkreiskliniken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bereits ausgegebene Besucherausweise verlieren ihre Gültigkeit.

Die Besuchsregelung gilt für die Normalstationen. Aufgrund der möglichen Infektionsgefahr sind Besuche auf den Covid-Infektionsstationen weiterhin nicht möglich. Gleiches gilt für die onkologische Station. Über Ausnahmen entscheidet der behandelnde Arzt. Auf den Intensivstationen und der Palliativstation werden individuelle Lösungen mit den Stationsleitungen vereinbart werden. Schwangere Frauen dürfen im Kreißsaal weiterhin von einer Person begleitet werden. Im Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) dürfen Kinder ebenfalls von einem Elternteil ohne zeitliche Einschränkung begleitet werden. Zudem sind Besuche bei medizinischen Notfällen möglich. Hierüber entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall.

Um das Screening und die Registrierung möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wünschenswert, wenn Besucher die Selbstauskunft möglichst bereits zu Hause ausfüllen. Das Formular steht auf der Homepage der Mühlenkreiskliniken unter www.muehlenkreiskliniken.de zum Download bereit.

Die bestehenden Regelungen am Krankenhaus Lübbecke, dem Krankenhaus Rahden, dem Krankenhaus Bad Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage www.muehlenkreiskliniken.de.
(Text: Christian Busse – Mühlenkreiskliniken AöR)