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Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren – Steuern zurückholen

Mehr Geld fürs eigene Portemonnaie bleibt mit dem BdSt-Tipp für Schüler und Studierende, die in den Ferien jobben. (Foto: Thomas Lammertz / BdSt NRW)
Viele Schüler und Studierende jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern oder um erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Bei länger andauernden und höher bezahlten Ferienjobs muss sozusagen »auf Lohnsteuerkarte« gearbeitet werden. In diesem Fall hat der Schüler bzw. Studierende die Möglichkeit, zu viel bezahlte Steuern zurück zu bekommen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW.

In den meisten Fällen können Schüler und Studierende die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt zurückfordern. Dazu müssen sie einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausfüllen. Oft genügt das Formular »Vereinfachte Einkommensteuererklärung« für Arbeitnehmer. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern. Die Steuererklärung kann auch am PC erstellt und dem Finanzamt auf elektronischem Wege übermittelt werden (so genanntes Elster-Verfahren). Die BdSt-Broschüre »Meine erste Steuererklärung« hilft dabei und kann kostenlos beim BdSt NRW bestellt werden unter Telefon 0211-9917542.

Bei der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber wird unterstellt, dass während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen wird. Da Ferienarbeit aber nur in einigen Wochen im Jahr ausgeübt wird, sind die vom Arbeitslohn abzuziehenden und für das ganze Jahr geltenden Pausch- und Freibeträge meist höher als der erhaltene Arbeitslohn. Hat z.B. eine ledige Studentin (Lohnsteuerklasse I) außer diesem Arbeitslohn während des Jahres 2018 keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, so erhält sie bei einem Arbeitslohn bis zu rund 12.000 Euro im Jahr die abgezogene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag in vollem Umfang zurück. (Text: Bund der Steuerzahler NRW)

Unser Foto oben: Mehr Geld fürs eigene Portemonnaie bleibt mit dem BdSt-Tipp für Schüler und Studierende, die in den Ferien jobben. (Foto: Thomas Lammertz / BdSt NRW)