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Werteerklärung und Recht: Info-Flyer für Flüchtlinge

Minden-Lübbecke -

Nicht alle Menschen, die aus ganz anderen Kulturkreisen zu uns kommen, sind mit den Grundrechten in der Bundesrepublik Deutschland vertraut. Um den Neuankömmlingen in kurzer Form eine Orientierung zu ermöglichen, wurde ein Flyer aufgelegt. Der Informationsflyer wird an die Flüchtlinge in Notunterkünften, in der Ausländerbehörde, bei den Städten und Gemeinden und bei anderen Anlaufstellen verteilt.

Nicht alle Menschen, die aus ganz anderen Kulturkreisen zu uns kommen, sind mit den Grundrechten in der Bundesrepublik Deutschland vertraut.

Unser Foto: von links Anke Thienelt (Gleichstellungsstelle), Klaus Eichenkamp (Ausländerbehörde) und Andrea Strulik (Gleichstellungsstelle)/Kreis Minden-Lübbecke  präsentieren den Info-Flyer für Flüchtlinge zu den Themen Gleichstellung und Gewalt. (Foto: Mirjana Lenz/Kreis Minden-Lübbecke

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“: Diese wichtigen Grundrechte sind im Grundgesetz verankert. Diese Werte des Zusammenlebens werden in weiteren Gesetzen konkretisiert.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass Männer Frauen weder schlagen noch seelisch misshandeln oder sexualisierte Gewalt ausüben dürfen. Frauen haben das Recht, sich zu kleiden, wie sie möchten. Auch freizügige Kleidung ist keine Aufforderung an Männer zu sexuellen Handlungen oder Äußerungen.

Der Flyer wendet sich sowohl an Männer als auch an Frauen. So beinhaltet die Vorderseite einen Text mit spezifischen Informationen für Männer. Auf der Seite für die Frauen wird dazu aufgerufen, sich in Bedrohungslagen Hilfe zu rufen. Als Hilfsangebot sind die Telefonnummern der Polizei sowie die 24h-Helpline der Frauenhäuser angegeben.

Die Informationen sind in sechs Sprachen erhältlich: Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Russisch und Türkisch. Als Grundlage für diese Publikation diente ein Flyer der Stadt Kempten.

Der Informationsflyer wird herausgegeben von der PRIO-Vernetzung gegen häusliche Gewalt im Kreis Minden-Lübbecke (Prävention – Intervention – Opferschutz). Die Verteilung erfolgt in Abstimmung mit der Ausländerbehörde des Kreises. Der Flyer kann angefordert werden bei der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke unter Telefonnummer 0571-80724210 oder a.strulik@minden-luebbecke.de.

(Text: Dr. Anna Berlit-Schwigon - Kreis Minden-Lübbecke)

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