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RegioPort: Gericht erklärt Bebauungsplan für unwirksam

Minden / Leipzig -

RegioPort: Gericht erklärt Bebauungsplan für unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwerG) in Leipzig hat jetzt über das noch ausstehende Revisionsverfahren entschieden. Gegenstand des Gerichtsverfahrens war die Frage, ob der Planungsverband unter Beteiligung des Kreises Minden-Lübbecke und des Landkreises Schaumburg einen Bebauungsplan für den RegioPort Weser hätten aufstellen dürfen. „Leider hat das Gericht zum Nachteil des Planungsverbandes entschieden“, sagt Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz bei der Stadt Minden und Verbandsvorsteher, der das Verfahren in Leipzig mitverfolgt hat. Das bedeutet, dass das Bauleitverfahren neu gestartet werden muss.

Der Ausgang des Revisionsverfahrens ist in einer der vergangenen Sitzungen des Verwaltungsvorstandes bereits thematisiert worden. „Wir werden der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, dass die Stadt Minden eigenverantwortlich einen neuen Bebauungsplan aufstellt“, unterstreicht Bürgermeister Michael Jäcke.

Das BVG-Urteil beeinflusst die Rechtswirksamkeit der von der Stadt Minden erteilten Baugenehmigung für das Projekt RegioPort Weser I am Mittellandkanal nicht. Das heißt es wird weiterhin gebaut.

Hintergrund der heutigen Entscheidung ist eine Klage einer Privatperson aus Bückeburg und der Stadt Porta Westfalica gegen den Planungsverband (Städte Minden und Bückeburg/Niedersachsen, Kreis Minden-Lübbecke und Landkreis Schaumburg/Niedersachsen). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung gesehen und eine Revision vor dem BVwerG in Leipzig zugelassen. Das Gericht hat sich im vergangenen Sommer mit formellen Fragen beschäftigt. Im Zentrum der Klage stand die Frage, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise über die Planung hätten mitbeschließen dürfen. Der Planungsverband hatte daraufhin im August 2017 Revision gegen das Urteil des OVG Münster eingereicht. (Text und Foto: Stadt Minden) 

Stellungnahme der Projektgegnger: Großprojekt RegioPort Weser gestoppt!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.05.2018 die von der Stadt Minden initiierte Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.06.2017 abgewiesen und den Bebauungsplan RegioPort Weser für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil ist letztinstanzlich der Klage der Bückeburgerin Gisela Lindenthal, unterstützt durch die Bürgerinitiative Containerhafen e.V. (BiCon), und der Stadt Porta Westfalica recht gegeben worden.

Der Planungsverband des RegioPort ist falsch gegründet und damit sind auch alle Beschlüsse der Vergangenheit nichtig. Gisela Lindenthal: „Ich freue mich über das heutige Urteil. Nun bin ich zuversichtlich, dass auch das noch laufende Verfahren gegen die Baugenehmigung vor dem VG Minden erfolgreich verlaufen wird und ein unmittelbarer Baustopp verfügt wird.“

Uwe Tönsing, Vorsitzender der BiCon, erklärt: "Minden hat auf Zeit gespielt und vor dem obersten Gerichtshof verloren. Der Planungsverband ist illegal und der Bebauungsplan ist unwirksam. Auch inhaltlich hat der Bebauungsplan erhebliche Mängel. Nun muss auch dem Letzten klar sein, dass die laufenden Bauarbeiten rechtswidrig sind und umgehend gestoppt werden müssen. Es ist unverantwortlich, wie die Stadt Minden trotz des Urteilsspruchs aus dem letzten Jahr im Eiltempo baut und so versucht, Fakten zu schaffen. Die ursprüngliche Landschaft ist zerstört und Millionen Steuergelder wurden mit dem jetzt gescheiterten Vorhaben verschwendet.“ 

Die Bauarbeiten für den geplanten Hafen und den Ausbau der Hafenkaje laufen seit Wochen mit hoher Intensität, trotz der unsicheren Rechtslage. In den letzten Monaten wurden für den RegioPort Weser Brücken und Straßen gebaut. Die Aue wurde renaturiert und die neue Kaianlage am MLK ist fast fertiggestellt.

Mit dem heutigen Urteil ist es nicht mehr möglich, weitere Baugenehmigungen im Bereich des RegioPort aber auch im Hafengebiet Berenbusch zu erteilen. Hierfür ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich.

Die BiCon wird auch künftig alle Rechtsmittel gegen das unsinnige Vorhaben und gegen jede Baugenehmigung in dem Plangebiet ausschöpfen.
(Text Stellungnahme: Uwe Tönsing - Bürgerinitiative Containerhafen e.V.)

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