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Lichtgutachten soll Klarheit bringen

Lübbecke -

Ein Lichtgutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft soll klären, ob ein tödlicher Unfall am 20. März 2015 auf der B 239 in Höhe der Barre Brauerei in Lübbecke hätte vermieden werden können oder nicht. Letztlich geht es dabei im den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gehen die beteiligte Autofahrerin.

Um das Lichtgutachten durchführen zu können, wurde die B 239 am Sonntag in der Zeit von 17.30 Uhr bis 19 Uhr voll gesperrt werden. Wie am Unfalltag herrschte Neumond, es regnete nicht. Die Messung fand mit einer Spezialkamera statt und wurde von DEKRA-Mitarbeiter Mario Tiemann aus Minden vorgenommen.

Um den Unfall so genau wie möglich rekonstruieren zu können, wurde ein Dummy in der Kleidung des Verunfallten aufgestellt in Begleitung einer DEKRA-Mitarbeiterin in den Kleidern der Ehefrau, die den Unfall überlebt hatte.

 Für die 60-jährige Unfallverursacherin geht es in einem Verfahren um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Gemessen wurde immer in fünf Metern Abstand auf einer Strecke von 50 Metern. (Text und Fotos: Presse-Bild-Agentur Nokem Martin Kemper)

Das war am Freitag, 20. März 2015, passiert

Beim Überqueren der Berliner Straße (B 239) in Lübbecke wurde ein 73-jähriger Mann am Freitagabend von einem Fahrzeug erfasst und tödlich verletzt worden.

Gegen 20.00 Uhr wollte der 73-jährige Lübbecker gemeinsam mit seiner Ehefrau die Berliner Straße in Höhe Barres Brauwelt zu Fuß zu überqueren. Während die Frau gerade noch vor einem aus Richtung Lübbecke herannahenden Nissan die andere Straßenseite erreichen konnte, wurde der Mann von dem Fahrzeug erfasst.

Trotz sofortiger Maßnahmen durch Ersthelfer und dem schnell eintreffenden Rettungsdienst starb der Mann wenig später. Die Ehefrau und die 59-jährige Fahrzeugführerin aus Halle erlitten einen Schock.