• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Kinder und Jugendliche an die Wahlurnen

Minden-Lübbecke -

Ob in Schulen oder Jugendeinrichtungen: der Mühlenkreis steht in der ersten Maiwoche im Zeichen der U18-Wahl, der symbolischen Wahl für Kinder und Jugendliche kurz vor der Landtagswahl in NRW. Kinder und Jugendliche dürfen dabei wie Erwachsene ihre Stimme für ihre Favoriten abgeben. Die Ergebnisse werden an die NRW-Politik weitergeleitet. Insgesamt gibt es 339 Wahllokale in ganz NRW, 18 davon im Kreis Minden-Lübbecke

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter im Kreisgebiet und der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben einen einheitlichen Auftritt und ein gemeinsames Vorgehen für die U18 Wahl vorbereitet. Eine Übersicht der Wahllokale im Kreis Minden-Lübbecke findet sich auf www.u18nrw.de. „Wir sind gespannt, was die Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet wählen und ob die Ergebnisse aussagekräftig sein werden“, sagt Ilka Gerhold, zuständig für die Kinder- und Jugendförderung und den Jugendschutz im Kreisjugendamt Minden-Lübbecke. „Die außerschulische und politische Bildung ist schließlich auch eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.“

Der Kreisjugendring Minden-Lübbecke und der Jugendring Minden unterstützen die Wahl im Kreis und begrüßen, dass viele Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit dabei sind. „Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben und sich für ihre Interessen einzusetzen, ist schließlich eine Kernaufgabe der Jugendringarbeit“ so Friedrich Kasten, Vorsitzender des Kreisjugendringes.

„Kinder und Jugendliche haben eine klare Meinung zu politischen Themen und müssen gehört werden“, betont Sarah Primus, Vorsitzende des Landesjugendrings NRW, der die U18-Wahl koordiniert. „Mit der U18-Wahl wollen wir das Interesse an demokratischen Prozessen bei jungen Menschen wecken und gleichzeitig die Politikerinnen und Politiker auffordern, sich mehr um ihre Wählerschaft von morgen zu bemühen.“

Wählen fast wie „in echt“

Die Bedingungen bei der U18-Wahl unterscheiden sich nur leicht von der Landtagswahl neun Tage später: Die jungen Menschen wählen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Sportvereinen, Bibliotheken, in mobilen Wahllokalen. Überall wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, können U18-Wahllokale eingerichtet werden. Stimmberechtigt sind alle unter 18 Jahren – Alter und Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle. Auch sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche können mithilfe einer Schablone für die Wahlzettel an der U18-Wahl teilnehmen.
(Text: Sabine Ohnesorge, Pressestelle, Kreis Minden-Lübbecke)

Das ist ebenfalls interessant:

50-jährige Autofahrerin aus Hüllhorst leicht verletzt

Fünf Prinzen geben ein königliches Konzert

Wer hat es gesehen?