• Lübbecke
  • Espelkamp
  • Rahden
  • Pr. Oldendorf
  • Hüllhorst
  • Stemwede

Internetbekannter wegen Vergewaltigung verurteilt

Bielefeld/Lübbecke/Springe -

Ein 29-jähriger Maurer aus dem niedersächsischen Springe musste sich vor dem Landgericht Bielefeld wegen Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten folgendes zur Last: Der Angeklagte soll eine 24-jährige alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die er zuvor über das Internet kennengelernt hatte, in deren Wohnung besucht und bei vier Gelegenheiten vergewaltigt haben. Vor Gericht wurde der Angeklagte von Wahlverteidiger Michael Tusch aus Hannover und Pflichtverteidiger Friedbert Teutenberg aus Bielefeld vertreten.

Was war passiert? Nach drei gescheiterten Beziehungen suchte T.X. einen neuen, vertrauenswürdigen Partner. Aber wie lernt eine junge Frau mit drei Kindern auf dem flachen Land einen neuen Partner kennen? Das Schicksal nahm seinen Lauf, als T.X. per Internet auf Partnersuche ging. Und tatsächlich kam sie schnell mit einem jungen Mann aus dem niedersächsischen Springe ins Gespräch. Der unbekannte User versprach ihr „das Blaue vom Himmel“ und baute so Vertrauen zu der jungen Mutter auf, sprach sogar von heiraten. „Einen Monat haben wir uns jeden Tag geschrieben“, erinnerte sich T.X. als Zeugin vor Gericht. Auch mit den drei Kindern gab es für den unbekannten User überhaupt keine Probleme. Er habe als Maurer einen gut bezahlten Job und wolle für die junge Frau und ihre Kinder sorgen.

Ein Glücksfall, so schien es für T.X. Endlich schien sie den Mann fürs Leben gefunden zu haben. Es wurden Bilder und Adressen ausgetauscht. Und es kam zum ersten Besuch in Monikas Wohnung am Rande des Wiehengebirges. Das Glück schien für T.X. perfekt. Ihr war der Mann aus Springe sofort sympathisch. Die Kinder mochten ihn und er mochte die Kinder, spielte sogar mit ihnen.

Ein 29-jähriger Maurer aus dem niedersächsischen Springe musste sich vor dem Landgericht Bielefeld wegen Vergewaltigung verantworten.Was T.X. nicht wusste: Ihre Internetbekanntschaft war wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einschlägig vorbestraft, lebte in einer festen Beziehung und suchte bei der Lübbeckerin nur ein kurzes Abenteuer. Am zweiten Tag soll der Mann dann sein wahres Gesicht gezeigt haben: Er soll die Kinder in ihrem Zimmer eingesperrt und seine Internetbekanntschaft vergewaltigt haben.

Vor Gericht bestritt der einschlägig vorbestrafte Mann alle Vorwürfe. Auch sein Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannover ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Warum? Zu „freizügig“ soll sich das Opfer in ihrer Wohnung bewegt und sich sogar nackt vom Angeklagten filmen lassen haben.

Nach den Vergewaltigungen hatte T.X. Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht und gefunden.

Staatsanwalt Dr. Meier forderte für den mutmaßlichen Vergewaltiger eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dem folgte das Landgericht nahezu und verurteilte den einschlägig vorbestraften Angeklagten, der noch unter Bewährung stand, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Unter Tränen versuchte dieser, das Gericht noch einmal davon zu überzeugen, dass er unschuldig sei. Das Gericht aber sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Internetbekanntschaft zweimal vergewaltig hat.

Wahlverteidiger Michael Tusch aus Hannover hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert und kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Revision an. (Namensinitialen des Opfers geändert / Text und Fotos: Presse-BILD-Agentur Martin Kemper)