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IHK-Kritik: Steuerspirale dreht sich immer weiter

Minden-Lübbecke -

Nach Informationen der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) planen für 2017 zwei Kommunen die Gewerbesteuer und drei Kommunen die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) im Mühlenkreis zu erhöhen. Dabei handelt es sich um Espelkamp, Hille und Rahden. Bereits für das Jahr 2016 gab es in acht Städten und Gemeinden des Kreises eine Erhöhungen der Gewerbesteuerhebesätze und in sechs eine Erhöhung der Grundsteuer B.

„Das ist schwer verständlich“, so der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting (Foto). Denn generell seien die steuerlichen Aussichten für die Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke nicht schlecht. Für die Jahre 2017 bis 2021 werde von den Bundes-Steuerschätzern durchgehend jedes Jahr ein neuer Rekord der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen und speziell auch der Gewerbesteuer erwartet. Hunting: „Insgesamt sollten unsere Kommunen in Minden-Lübbecke zurückhaltend sein und nicht an der Gewerbesteuerschraube drehen.“

Nach Informationen der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) planen Kommunen im Mühlenkreis wieder Steuererhöhungen.Es bestehe der Eindruck, dass es in vielen Kommunen vornehmlich darum gehe, kommunale Leistungen nicht zu kürzen oder zu streichen und darüber hinaus eine Haushaltssicherung mit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Dabei könne eine Haushaltssicherung dazu beitragen, den Haushalt systematisch zu sanieren.

Richtig sei der Ansatz des neuen Espelkamper Kämmerers, der die strukturellen Defizite im städtischen Haushalt angehen wolle. Die angedachten Steuererhöhungen in Espelkamp seien teilweise nachvollziehbar, weil Espelkamp im Jahr 2016 mit großem Abstand bei der Gewerbesteuer und zusammen mit Rahden bei der Gewerbesteuer B über die günstigsten Hebesätze im Mühlenkreis verfüge. Darüber hinaus müsse Espelkamp als einzige Kommune in Minden-Lübbecke seit Jahren Zahlungen nach dem Stärkungspakt NRW zugunsten anderer Städte leisten. Hunting: „Gleichwohl würden unveränderte Hebesätze deutlich für den Standort Espelkamp sprechen.“

In den letzten Jahren hatte die IHK immer wieder um Zurückhaltung gebeten und dafür geworben, die Hebesätze nicht zu erhöhen. Die Stadt- und Gemeinderäte entschlossen sich dann aber doch allzu oft zu Anhebungen. Damit wurde auch ein wichtiger Standortfaktor für die Entwicklung und Ansiedlung von Gewerbebetrieben und für die Bindung und Anwerbung von Fachkräften verschlechtert.

Von 2012 bis 2016 wurden in den elf Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke die Hebesätze für die Gewerbesteuer 23 mal und für die Grundsteuer B 22 mal erhöht. Bei der Gewerbesteuer hat im Jahr 2016 die Stadt Porta Westfalica mit 460 den höchsten Hebesatz in Minden-Lübbecke und nach Bielefeld (480) den höchsten in Ostwestfalen. Bei der Grundsteuer B hält die Stadt Preußisch Oldendorf mit 630 kreisweit den Spitzenplatz, was nach Spenge (650) der höchste ostwestfälische Hebesatz ist.

Hebesatzerhöhungen werden immer weniger von den Betroffenen akzeptiert. Immer deutlicher wird über Leserbriefe, Protestschreiben und Klagen eine sparsame Kommune eingefordert, so in Lübbecke, Petershagen, Porta Westfalica und Preußisch Oldendorf.

Bekannt sind der IHK folgende Anhebungsvorschläge

  • Espelkamp: Gewerbesteuer von 403 auf 417 und Grundsteuer B von 423 auf 429.
  • Hille: Gewerbesteuer von 417 auf 434 und Grundsteuer B von 441 auf 499.
  • Rahden: Grundsteuer B von 423 auf 470.

Für die anderen Kommunen sind offenbar keine Änderungen vorgesehen oder es liegen der IHK keine Informationen (Hüllhorst) vor.

(Text: Karl-Ernst Hunting – IHK-Zweigstelle Minden)

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