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Gülle-Unfall: keine nachhaltige Beeinträchtigung der Bastau

Minden-Lübbecke -

Gülle-Unfall: keine nachhaltige Beeinträchtigung der Bastau

Die Sorge der Bevölkerung angesichts der Masse der aus dem defekten Güllebehälter des landwirtschaftlichen Anwesens ausgelaufenen Gülle von ca. 200 – 300 m³ ist gut nachvollziehbar. Allerdings konnte durch die Reaktion des Landwirts selbst und durch das professionelle Einschreiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Umweltamt des Kreises sowie der engagierten Kollegen der Feuerwehr tatsächlich eine nachhaltige Beeinträchtigung der Bastau verhindert werden.

Dass der Schaden für die Umwelt überschaubar blieb, lag auch an den günstigen Witterungsbedingungen. Die mit Gülle verunreinigten landwirtschaftlichen Flächen waren gefroren. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Gülle nicht tief in den Untergrund, also auch nicht ins Grundwasser gelangen konnte. Die ablaufende Gülle floss aber über einen Wegeseitengraben in den Eickser Bach. Dass die Gülle von hier nicht in die Bastau gelangte, ist dem betroffenen Landwirt zu verdanken, der kurz vor der Einmündung des Eickser Bachs in die Bastau einen Damm errichtet hatte. In den so abgedämmten, ca. 1,5 km langen Geländevertiefungen konnte die Gülle zurückgehalten und anschließend durch die eingesetzten Saugwagen abgepumpt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass lediglich zu Beginn des Schadens und in einem kurzen Zeitfenster, in welchem der errichtete Damm eingebrochen war und wieder abgedichtet werden musste, eine relativ geringe Güllemenge in die Bastau gelangte.

Aufgrund der - bei den vorherrschenden Witterungsverhältnissen erwartungsgemäß - guten Sauerstoffsättigung der Bastau und vermutlich auch wegen einer ausreichenden Vermischung ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Rücknahme des Umweltalarms die Bastau von der Mündung in die Weser bis zum Schadensbereich nachweislich ausreichend mit Sauerstoff versorgt war. Mitarbeiter/innen des Umweltamtes hatten am Unfalltag sofort das Wasser der Bastau untersucht und hatten von der Mündung her bis zur möglichen Einleitungsstelle den Sauerstoffgehalt kontrolliert, um eventuelle weitere Maßnahmen einleiten zu können. Da keinerlei Anzeichen für eine Schädigung der Bastau und ihrer Lebensgemeinschaften ersichtlich waren und das Schadensereignis gegen die Mittagszeit von den Einsatzkräften weitestgehend abgearbeitet war, wurde der Alarm folgerichtig gegen 14 Uhr aufgehoben. Am 26.1. wurden in der Bastau zudem noch einmal Messungen durchgeführt und Proben entnommen, deren Ergebnisse unauffällig sind. Die Bastau ist durch den Gülle-Unfall nicht belastet.

Selbstverständlich ist nicht zu leugnen, dass die Sohl- und Uferbereiche nicht nur des Wegeseitengraben, sondern auch des Eickser Bachs durch die ablaufende Gülle stark verunreinigt wurden. Das ist zwar bedauerlich, aber insofern akzeptabel, als dass hierdurch eine Schädigung des Hauptvorfluters, der Bastau, verhindert werden konnte. Der Schutz der Bastau war vor dem Hintergrund der dortigen Lebensgemeinschaften vorrangig. Die verunreinigten Bereiche wurden selbstverständlich anschließend mehrfach gespült. Das Spülwasser wurde dann mit Saugwagen entnommen und in einen intakten weiteren Güllebehälter auf die betroffene Hofstelle verbracht.

Der Oberboden des westlich des landwirtschaftlichen Anwesens angrenzenden und mit Gülle verunreinigten Ackers wurde letztlich in einer Mächtigkeit von 20-30 cm mittels Bagger abgeschoben und als Haufwerk auf das dahinter liegende Land verbracht, um einerseits ein Abtragen der Gülle in Richtung Gewässer zu verhindern und andererseits auch eine Beeinträchtigung des Grundwassers, welches hier allerdings ohnehin erst in einer Tiefe von 2,5 bis 3 m unter Geländeoberkante ansteht, auszuschließen. Das Boden-Gülle-Gemisch soll der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Symbolfoto: Archiv)

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