Geflügel darf wieder unter freiem Himmel picken
Minden-Lübbecke -
Die Aufstallpflicht für Nutzgeflügel im Kreis Minden-Lübbecke wird ab Samstag, 18. März 2017, im gesamten Kreisgebiet aufgehoben. Das Risiko einer Seucheneinschleppung in Nutzgeflügelbestände hat sich deutlich vermindert. In Nordrhein-Westfalen gab es seit längerer Zeit keine neuen Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr. „Eine Reihe von Faktoren haben dazu geführt, dass das Aufstallungsgebot aufgehoben werden kann“, erläutert Dr. Detlef Grote vom Veterinäramt des Kreises.
Das wärmere Wetter mit intensiverer Sonneneinstrahlung trägt dazu bei, das Geflügelpestvirus zu inaktivieren. Die Wildvögel kehren in ihre Brutgebiete zurück und verringern damit zusätzlich das Risiko der Verbreitung von Geflügelpestviren. Alle im Kreisgebiet veranlassten Untersuchungen auf Geflügelpest sind negativ verlaufen.
Dennoch sind alle Halterinnen und Halter von Geflügel weiterhin zur größten Sorgfalt und der Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Die Meldungen außerhalb Nordrhein-Westfalens über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel zeigen, dass das Geflügelpest-Virus H5N8 immer noch in der Umwelt vorhanden ist und eine Gefahr für das Hausgeflügel darstellt.
Die Aufstallpflicht bestand im Kreisgebiet seit Ende November letzten Jahres. Das Veterinäramt bedankt sich ausdrücklich für das Verständnis und die verantwortungsvolle Umsetzung der Anordnungen bei allen Tierhalterinnen und Tierhaltern.
Weitere Informationen, vor allem welche Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten sind, finden sich auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke unter www.minden-luebbecke.de unter dem Link „Service – Tiere und Lebensmittel“.
(Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke / Motivfoto: pixabay.de)
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