Anmeldung zur Fischerprüfung
Minden-Lübbecke -
Für den ersten Fischerei-Schein ist eine Fischerprüfung erforderlich. Für die Abnahme dieser Prüfung sind folgende Termine festgesetzt worden:
Montag, 27. bis Donnerstag, 30. März 2017.
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum 27. Februar 2017 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, Portastraße 13, 32423 Minden einzureichen.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf diese Fischerprüfung werden von den jeweils örtlichen Fischereivereinen abgehalten.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Foto: Archiv)
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