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Amtsgericht stellt keine Haftbefehle aus

Minden/Petershagen -

Die am vergangenen Freitag von der Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragen Haftbefehle wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes gegen den Fahrer und Beifahrer des Renault Twingo, der an dem folgenschweren Unfall am vergangenen Mittwoch in Petershagen mit vier Toten und einem Schwerverletzten beteiligt war, wurden noch am gleichen Tag vom Amtsgericht Minden zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts "ist der bedingte Tötungsvorsatz nicht sicher begründbar", so die ermittlungsführende Staatsanwältin Stefanie Jürgenlohmann. Auch die Ergebnisse der Blutuntersuchungen stehen noch aus.

Bereits am Wochenende wurden die beiden Insassen des Twingos noch aus den Krankenhäusern entlassen. Beim einzigen Überlebenden aus dem BMW steht eine Entlassung bevor.

Auf den Zeugenaufruf der Polizei vom vergangenen Freitag sind bereits erste Hinweise eingegangen. Hiernach wurde entlang der B 482 und der umliegenden Ortschaften in der Zeit vor dem Unfall ein Auto beobachtet, das in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden kann. Hier dauern die Befragungen an. Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge sind weiterhin sichergestellt und wurden von der Polizei sowie Sachverständigen der DEKRA am Montag nochmals begutachtet. Des Weiteren laufen die Ermittlungen der Polizei zur Aufhellung des schrecklichen Ereignisses auf Hochtouren.

In diesem Zusammenhang wendet sich Polizei nochmals an die Bevölkerung. Zeugen, denen am vergangenen Mittwoch, 25. Juni 2016, vor 23 Uhr, im Raum Petershagen, Döhren, Wasserstraße sowie deren Nahbereich ein blauer Renault Twingo oder ein Auto mit Blaulicht aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0571-88660 an die Polizei in Minden zu wenden.

(Text und Foto: Polizei)

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