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AfD/UB-UWG haben jetzt Fraktionsstatus

Minden-Lübbecke -

Der Kreis Minden-Lübbecke erkennt die Fraktion AfD/UB-UWG an. Vorausgegangen war ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu einer Beschwerde der zwei weiteren Parteien, die bisher erfolglos Fraktionsstatus beantragt hatten. Das OVG hatte am 12. Dezember 2014 den Kreis verpflichtet, die Vertreter der Parteien FWG und Piraten vorläufig so zu behandeln, als ob ihnen Fraktionsstatus im Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke zukomme.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Minden den Kreis in seiner Entscheidung bestätigt, beide Fraktionsbildungen zunächst nicht anzuerkennen. Nach neuester Rechtsprechung können an dem praktischen Ausdruck der Zusammenarbeit bei neu gegründeten Fraktionen jedoch keine höheren Erwartungen gestellt werden. Dementsprechend wird nach Auswertung dieser Rechtsprechung auch der Zusammenschluss von AfD und UB-UWG als Fraktion im Kreistag Minden-Lübbecke nunmehr anerkannt. (Text: Sabine Ohnesorge - Kreis Minden-Lübbecke)