Information:
Viele Streitigkeiten vor Gericht lassen sich durch eine umfassende und einfühlsame Beratung von vornherein vermeiden. Das ist der Anspruch, den die Anwaltskanzlei Schulz & Tschirnich-Heitbrink an ihre Arbeit hat. In vielen individuellen und zum Teil auch sehr sensiblen Gesprächen sollen Lösungen zwischen den streitenden Parteien gefunden werden, um unliebsame gerichtliche Auseinandersetzungen gänzlich zu vermeiden. Beide Fachanwälte haben immer eins im Auge: "Wir wollen eine rechtliche Auseinandersetzung im Sinne unserer Mandanten zügig beenden."
Seit dem Jahr 2000 existiert die Anwaltskanzlei Rüdiger Schulz & Nicole Tschirnich-Heitbrink in der jetzigen Form. Nicole Tschirnich-Heitbrink ist Fachanwältin für Familienrecht und berät auch in Miet- und Strafsachen. Rüdiger Schulz ist Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht. Beide Juristen üben ihren Beruf bereits seit 1983 bzw. 1992 aus. Die Anwaltskanzlei vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Hier hat die Erfahrung gelehrt, dass Ansprüche auf Seiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gegeben sein können, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durchzusetzen sind. Im Vordergrund sollte zunächst der Versuch einer Einigung liegen. Denn beide Parteien in einem Arbeitsverhältnis sollten sich darüber klar sein, dass sie unter Umständen länger miteinander auskommen müssen. Daher sollte dort, wo es möglich ist, Streit vermieden werden. Ist dies nicht möglich, müssen allerdings Interessen nachhaltig durchgesetzt werden.
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Gerade auch auf dem Gebiet des Familienrechts ist eine sensible und intensive Beratung nötig. Denn eine Ehescheidung bringt neben den spezifischen familiären Auseinandersetzungen auch erhebliche Auswirkungen auf die Vermögenssituation, das Einkommen und die Altersvorsorge der Parteien mit sich. Die Regelung der finanziellen Verhältnisse von Ehepartnern bei Trennung bzw. Scheidung ist ein Schwerpunkt der familienrechtlichen Beratung.
Schwerpunkte der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Schulz & Tschirnich-Heitbrink:
• Öffentliches und privates Baurecht
• Arbeitsrecht
• Strafrecht
• Ehe- und Familienrecht
• Verkehrsstrafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
• Reiserecht
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